
z.B. Astra 5-türig Elegance 1.2, 96 kW/130 PS, 6-Gang-Getriebe, 128-123 g/km CO2, 5,7-5,5 l/100 km kombiniert.
Ausstattung: Kobalt Blau, Start/Stop, Klimaautomatik, Navigationssystem, 180°-Rückfahrkamera, Parkpilot vorne und hinten, Intelligenter Geschwindigkeitsregler und -begrenzer, Verkehrsschilderkennung, Müdigkeitswarner, Spurhalteassistent, Lederlenkrad, 12 Volt Steckdose, Radio mit 7″-Touchscreen DAB+ und Bluetooth, LED-Scheinwerfer, Berg-Anfahr-Assistent, Fernlichtassistent, elektrisch einstellbare Fensterheber vorne und hinten, Wärmeschutzverglasung, u.v.m.
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5,7-5,5 l/100 km kombiniert
CO2-Emissionen: 128-123 g/km
Barpreisangebot
Listenpreis inkl. Überführung + Zulassung | 32.080,- € |
– abzüglich Nachlass | – 2.090,- € |
Ergibt für Sie |
29.990,- € |

5,7-5,5 l/100 km kombiniert
CO2-Emissionen: 128-123 g/km
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. *Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151), das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, die kostenlos über www.dat.de erhältlich sind. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen. Abweichungen zwischen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. *Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151), das das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, die kostenlos über www.dat.de erhältlich sind. Für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung des CO2-emissionsabhängigen Elements der Kfz-Steuer der nach dem WLTP-Messverfahren bestimmte Wert der CO2-Emission herangezogen. Abweichungen zwischen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich.
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